NAVC Klarstellung bzg. Kopf- und Nacken-Rückhaltesystems

Info zur Einführung des Kopf- und Nacken-Rückhaltesystems speziell im Rallyesport der DAM

In den letzten Tagen haben vermehrt Halbwahrheiten zu dem Thema für Verwirrung gesorgt. Wir veröffentlichen deshalb folgende Mitteilung:

1. Die Verpflichtung zur Verwendung eines Kopf- und Nacken-Rückhaltesystems besteht bereits für die gesamte Saison 2017. Die Karenzzeit bis 1. August ist lediglich dazu gedacht, sollten am Jahresanfang unerwartete Lieferprobleme auftreten, niemandem die Teilnahme an unseren Meisterschaften zu verwehren. Die Inanspruchnahme dieser Karenzzeit muß allerdings vom Teilnehmer im Einzelfall begründet werden. Klartext: Wir möchten, daß alle Fahrzeuge von der ersten Veranstaltung weg den neuen Sicherheitsvorschriften entsprechen!

2. In den letzten Tagen hat sich herausgestellt, daß es möglich ist, daß die Genehmigungsbehörden bei Rallyeveranstaltungen nur Fahrzeuge zulassen, die mit den besagten Rückhaltesystemen ausgerüstet sind und nur Fahrer/Beifahrer teilnehmen dürfen, die diese Systeme auch tragen bzw. anwenden.

3. Nachdem die behördlichen Genehmigungen sehr oft erst wenige Tage vor den Veranstaltungen zugestellt werden, sahen wir uns zusammen mit dem MSC Zorn dazu gezwungen, vorab das Kopf- und Nacken-Rückhaltesystem ausnahmslos zu verlangen. Eine womöglich Anfang März durch Behörden ausgesprochene Verpflichtung würde die Durchführung der gesamten Rallye Zorn in Frage stellen und eine Wertung zur Meisterschaft unmöglich machen. Deshalb fahren wir in Zorn mit Hans, wie das Ding landläufig genannt wird!

4. Ein funktionierendes Kopf- und Nacken-Rückhaltesystem besteht aus mehreren Komponenten: Das am Oberkörper getragene Hauptbauteil, dem geeigneten Helm, Gurten und Sitz. Alle Teile müssen in ihrer Funktion zusammenspielen und können nur so den gewünschten Sicherheitsgewinn gewährleisten. Damit das auch wirklich so ist, sind nur Bauteile erlaubt, die eine entsprechende Prüfung einer dafür zuständigen Organisation ihr eigen nennen können. Neben den in anderen Verbänden bereits zugelassenen Systemen wird die DAM auch das neue, bisher noch nicht FIA homologierte SHR flex von Schroth zulassen.
Auf alle Fälle sind die einschlägigen und herstellerbezogenen Einbau- und Verwendungsvorschriften zu beachten und einzuhalten. Die hinlänglich bekannten Lieferanten geben dazu gerne Auskunft und stehen unseren Sportfahrern mit Rat und Tat zur Seite. Ab dem 25. Januar werden wir die Kontaktdaten von Firmen veröffentlichen, die unseren Sportfahrern besonders entgegenkommen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass bei unserer technischen Abnahme die entsprechenden Herstellvorgaben zur Verwendung des entsprechenden Kopf- und Nacken-Rückhaltesystems geprüft werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*

WICHTIG!!! Bitte Frage beantworten! * Time limit is exhausted. Please reload CAPTCHA.