Wann kann ich nennen?

Liebe Motorsportfreunde,

wir freuen uns über die zahlreichen Anfragen ab wann unsere Nennliste geöffnet wird.
Hierzu möchten wir euch gerne weitere Informationen zur Verfügung stellen.

Wie in jedem Jahr gibt es einen Zeitraum zur normalen Nennung und einen zur Nachnennung. Der Zeitraum zur normalen Nennung ist passwortgeschützt und ausschließlich den Teilnehmern der deutschen Amateur Rallyemeisterschaft des NAVC vorbehalten. Alle weiteren Teilnehmer können dann im Zeitraum der Nachnennung ohne Passwort ihre Nennung abgeben.

Wichtig für Teilnehmer der Rallyemeisterschaft!
Ihr habt 2 Wochen ein exklusives Nennrecht. Während dieser Zeit habt ihr somit auch eine Startplatzgarantie. Ab dem Nachnennungszeitraum können wir keinen Startplatz mehr garantieren.
Daher nennt ab der zweiten Januarwoche 2018 (genauer Tag der Öffnung der Nennung zur RM ist noch nicht klar) für die deutsche Amateur Rallyemeisterschaft und zahlt sofort eure Nenngebühr.
Sobald ihr auf der offiziellen Meisterschaftsliste der NAVC Sportabteilung erscheint schicken wir euch euer Passwort zur Nennung via Email. Die Zeiträume zur Nennung der RM und unser exklusiver Nennungszeitraum sind direkt aufeinander abgestimmt.

In Zahlen bedeutet dies:

  • 06. – 19. Januar 2018 – normaler Nennungszeitraum (exklusiv für RM inkl. Startplatzgarantie)
  • 20. Januar bis 04. Februar 2018, 12:00 Uhr – Nachnennungszeitrum (für alle Teilnehmer geöffnet)

Wie ihr seht, es hat sich seit den letzten Jahren nichts im Prozess geändert und wir hoffen die Fragen an die Sportabteilung, die ASK und an uns mit diesem Beitrag geklärt zu haben.

Wir wünschen allen Frohe Weihnachten und einen guten Start in die Motorsportsaison 2018.

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